Bodenrichtwerte 31.12.2010
Gemeinde Zwiefalten
Landkreis Reutlingen
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für das Jahr 2010
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Zwiefalten hat in seinen Sitzungen am 14.Juli und 29.November 2011 gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, für Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen und gegebenenfalls auch für Rohbauland ermittelt. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte werden vielmehr als entsprechender Durchschnittswert für die Lage der Bodenrichtwertzonen ermittelt.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den für sie beschriebenen Attributen abgeleitet werden. Die beschlossenen Richtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 des BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung nachfolgend öffentlich bekannt gemacht. Auf eine Ablichtung der Bodenrichtwertkarten d.h. der Lagepläne mit den jeweiligen Bodenrichtwerten wurde verzichtet. Ab 16. Januar 2012 liegen die Bodenrichtwertkarten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Rathaus, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten (Zimmer 11) zur Einsicht aus bzw. sind auf den Internetseiten der Gemeinde (siehe unten!) einsehbar und können als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Herr Bürgermeister H.-J. Riedlinger
Bodenrichtwerte der Gemeinde Zwiefalten zum 31.Dezember 2010
Wohnbauflächen - erschließungskostenfrei | |
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Zwiefalten a) Brunnensteige, nördlich der Zufahrtstraße Brunnensteige |
65,00 € |
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b.) Galgenberg, südlich der Zufahrtstraße Brunnensteige und Eichbühl/Am Gauberg |
55,00 € |
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Teilorte - Grundsätzlich |
55,00 € |
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Einzelregelungen |
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1. Baach: Gebäude Marienstraße 26, 28, 30, und Flurstück 123/1 |
55,00 € |
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2. Gauingen: Gebäude im Neubaugebiet Rübteile |
60,00 € |
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3. Gauingen: Gebäude Kirchenweg 7 und 9 |
55,00 € |
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4. Sonderbuch: Gebäude Kreuzgasse 25, Beim Kirchhof 1, 3, 5, 7 |
55,00 € |
Mischbauflächen - erschließungskostenpflichtig | |
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Zwiefalten |
28,00 € |
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Teilorte |
18,00 € |
Mischbauflächen - erschließungskostenfrei | |
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Zwiefalten |
55,00 € |
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Teilorte |
45,00 € |
Gewerbeflächen - erschließungskostenfrei | |
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Zwiefalten |
20,00 € |
Bauerwartungsland - Gewerbe | |
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Zwiefalten |
7,50 € |
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Teilorte |
7,50 € |
Bauerwartungsland - Wohnungsbau | |
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Zwiefalten |
10,00 € |
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Teilorte |
9,00 € |
Landwirtschaftliche Flächen | |
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Alle Teilorte |
1,25 € |
Bodenrichtwerte - Lagepläne
Zwiefalten-Ost
Gwerbegebiete Gürst/Steinhecke Gauingen