Bebauungsplan "Solarpark Dicke", Sonderbuch - Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
1. Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Dicke“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Dicke“Gemeinde Zwiefalten, Gemarkung Sonderbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Zwiefalten hat am 10.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan “Solarpark Dicke“, Gemeinde Zwiefalten, Gemarkung Sonderbuch, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Solarpark Dicke“, Gemeinde Zwiefalten, Gemarkung Sonderbuch, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich ca. 500 m östlich von Sonderbuch und ca. 800 m westlich von Oberwilzingen. Im Westen, Norden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Zudem ist das Plangebiet von landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen umgeben. Südlich des Plangebiets grenzt Waldfläche an. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 253. Die Größe des Plangebiets beträgt in dieser Abgrenzung ca. 4,96 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 10.05.2023. Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Potenzialabschätzung Artenschutz vom Dezember 2022)
von Dienstag, dem 30.05.2023 bis Freitag, dem 30.06.2023, je einschließlich, bei der Gemeinde Zwiefalten, Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten, (Zimmer 12, 1. OG) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich30.06.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Zwiefalten (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Zwiefalten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Dienststunden der Gemeindeverwaltung Zwiefalten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Zwiefalten, den 17.05.2023
Alexandra Hepp
Bürgermeister
Planzeichnung (512,4 KiB)
Begründung (1,5 MiB)
Schriftlicher Teil (47,8 KiB)
Potenzialabschätzung Artenschutz (467,3 KiB)