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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Blick auf Münster mit Tulpen
Blick zum Münster von Gossenzugen
Münster mit Abendrot
Radfahrer mit Blick auf Münster
Münster bei Nacht
Frau hält Gänseblümchen in der Hand

Aus der Gemeinde

Fotos für Ausweise und Pässe ab 1. Mai 2025 nur noch digital

Erstelldatum29.04.2025

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft.

Diese schreibt bundesweit den Einsatz digitaler Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe vor. Dies bedeutet, dass Papierfotos, selbstaufgenommene Bilder oder Ausdrucke ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert werden dürfen. Das neue Verfahren erhöht die Sicherheit, verhindert Manipulationen und erleichtert den Antragsprozess für die Bürgerinnen und Bürger.

Sie haben dann folgende Möglichkeiten zur Erstellung des erforderlichen Lichtbildes:

  1. Professionelle Erstellung

Ein Fotograf erstellt ihr Lichtbild und überprüft es auf die biometrischen Vorgaben. Nach der Aufnahme erhalten Sie einen QR-Code, mit dem die Gemeinde Zwiefalten ihr Bild direkt aus einer gesicherten Cloud abrufen kann. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Fotografen, ob dieser Service angeboten wird.

  1. Passbild direkt vor Ort im Bürgerbüro

Um den Prozess zukünftig noch effizienter zu gestalten, wird es auch im Bürgerbüro Zwiefalten die Möglichkeit geben, das erforderliche Lichtbild am sogenannten Point-ID (Aufnahmesystem) zu erstellen. Das Aufnahmesystem für die Gemeinde befindet sich derzeit im Vorlauf. Die Auslieferung ist noch nicht genau von der Bundesdruckerei datiert. Wir informieren Sie, sobald die Lichtbilderfassung bei uns im Bürgerbüro möglich ist.

Wird für ein Ausweisdokument das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 01.05.2025 bundeseinheitlich 6,00 EUR zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Beantragen Sie gleichzeitig zwei Dokumente, z. B. Personalausweis und Reisepass, zahlen Sie nur einmal 6,00 EUR.

Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform werden nur in Ausnahmefällen bis zum 31.07.2025 akzeptiert. Sobald die Gemeinde Zwiefalten über das Aufnahmesystem verfügt, ist ein Papierfoto auch vor dem 31.07.2025 nicht mehr nutzbar.

Selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht verwendet werden.