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Blick auf Münster mit Tulpen
Blick zum Münster von Gossenzugen
Münster mit Abendrot
Radfahrer mit Blick auf Münster
Münster bei Nacht
Frau hält Gänseblümchen in der Hand

Aus der Gemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum22.11.2023

Satzung zur 3. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rentalhalle und die Schulturnhalle

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBL. S.581, ber. S 698) zuletzt geändert am 27. Juni 2023 (GBL. S. 229)  hat der Gemeinderat der Gemeinde Zwiefalten am 15. November 2023 in öffentlicher Sitzung die Benutzungs- und Gebührenordnung der Rentalhalle vom 2. März 1997 (zuletzt geändert am 12. Dezember 2007)  wie folgt geändert:

§ 1 Gegenstand der Änderung

Das Gebührenverzeichnis als Anlage zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rentalhalle und Schulturnhalle wird neu gefasst.

§ 2   Inhalt der Änderungen

Die Gebührenordnung wird neu gefasst und ist Bestandteil dieser Satzung.  - vgl. Anlage -

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.Dezember 2023 in Kraft.

Zwiefalten, den 15.11.2023

Gez.

Alexandra Hepp

Bürgermeisterin

Hinweis gem. § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalbeines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Zwiefalten, den 23.11.2023

Gez.

Alexandra Hepp

Bürgermeisterin

Hier PDF-Dokument77,82 KB17.07.2023 finden Sie die Anlage zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rentalhalle und die Schulturnhalle Zwiefalten (gültig ab 01.12.2023)