Aus der Gemeinde
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum22.11.2023
Satzung zur 3. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rentalhalle und die Schulturnhalle
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBL. S.581, ber. S 698) zuletzt geändert am 27. Juni 2023 (GBL. S. 229) hat der Gemeinderat der Gemeinde Zwiefalten am 15. November 2023 in öffentlicher Sitzung die Benutzungs- und Gebührenordnung der Rentalhalle vom 2. März 1997 (zuletzt geändert am 12. Dezember 2007) wie folgt geändert:
§ 1 Gegenstand der Änderung
Das Gebührenverzeichnis als Anlage zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rentalhalle und Schulturnhalle wird neu gefasst.
§ 2 Inhalt der Änderungen
Die Gebührenordnung wird neu gefasst und ist Bestandteil dieser Satzung. - vgl. Anlage -
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.Dezember 2023 in Kraft.
Zwiefalten, den 15.11.2023
Gez.
Alexandra Hepp
Bürgermeisterin
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalbeines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Zwiefalten, den 23.11.2023
Gez.
Alexandra Hepp
Bürgermeisterin
Hier finden Sie die Anlage zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Rentalhalle und die Schulturnhalle Zwiefalten (gültig ab 01.12.2023)