Aus der Gemeinde
Verkehrsregelungen über die Zwiefalter Fasnet
Kurze Sperrung der Ortsdurchfahrt Zwiefalten wegen Kinderumzug
am Donnerstag, den 12. Februar 2026
Wegen dem Kinderumzug am Donnerstag, 12. Februar 2026 wird in Zwiefalten die Mauerstraße, die Einmündung Brunnensteige, die Hauptstraße (B 312) und der Marktplatz im Zeitraum von 13.30 bis 15.00 Uhr kurzzeitig voll gesperrt.
Der Linienbusverkehr wird dadurch jedoch nicht beeinträchtigt und fährt wie gewohnt.
Eine überörtliche Umleitung erfolgt nicht, da die Straßen nur für kurze Zeit gesperrt sind. Um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigung wird gebeten.
Sperrung der Ortsdurchfahrt Zwiefalten wegen Fasnetsumzug am
Sonntag, den 15. Februar 2026
Wegen dem Fasnetsumzug am Sonntag, den 15. Februar 2026 werden in Zwiefalten die Mauerstraße, die Einmündung Brunnensteige, die Sägmühlstraße (L 245), der Marktplatz und die Hauptstraße (B 312) in der Zeit von 13.00 – 16.30 Uhr voll gesperrt.
Der Linienbusverkehr wird dadurch jedoch nicht beeinträchtigt und fährt wie gewohnt.
Der Verkehr auf der B 312 mit Fahrtziel Reutlingen wird über Zwiefaltendorf, Emeringen, Hayingen und Pfronstetten umgeleitet.
In Richtung Riedlingen wird der Verkehr über Hochberg, Mörsingen und Pflummern nach Riedlingen geführt.
Aus Fahrtrichtung Münsingen erfolgt die Umleitung des Verkehrs von Hayingen über Oberwilzingen und Emeringen nach Zwiefaltendorf.
Um Beachtung der Sperrung und überörtlichen Umleitung wird gebeten.
Zwiefalter Marktplatz an der Fasnet mehrere Tage
wegen Veranstaltungen gesperrt!
Wegen mehrerer Fasnetsveranstaltungen auf dem Zwiefalter Marktplatz ist der Platz an einigen Tagen voll gesperrt.
Die Durchfahrt durch das Gossenzuger Tor bis zum Gebäude Beda-Sommerberger-Str.7 (Praxisgebäude) ist dabei während der Feierlichkeiten zu folgenden Zeiten nicht möglich:
Donnerstag, 12. Februar 2026 von 14.00 - 16.00 Uhr (Abschluss Kinderumzug)
Sonntag, 15. Februar 2026 von 12.00 - 16.00 Uhr (Fasnetsumzug)
Montag, 16. Februar 2026 von 08.00 - 18.00 Uhr (Fasnets-Juxmarkt)
Um Verständnis für die Beeinträchtigungen und um Beachtung der Sperrung wird gebeten.









