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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH
  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Blick auf Münster mit Tulpen
Blick zum Münster von Gossenzugen
Münster mit Abendrot
Radfahrer mit Blick auf Münster
Münster bei Nacht
Frau hält Gänseblümchen in der Hand

Dienstleistungen

Förderung für Fachberatungsstellen der Gewalthilfe

In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt sowie von Interventionsstellen und von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. Das Land unterstützt diese Einrichtungen finanziell über die Verwaltungsvorschrift für die Förderung des Ausbaus der Fachberatungsstellen (VwV FBS).

Voraussetzungen

Sie sind Träger einer Beratungseinrichtung und/oder eines mobilen Teams, die Betroffene in einem oder mehreren der folgenden Bereiche berät: Prostitution, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, häusliche Gewalt, Interventionsstelle/Clearingstelle, sexualisierte Gewalt (auch in Kindheit und Jugend).

Zusätzlich sind Sie Mitglied in einschlägigen Verbänden, Netzwerken oder Koordinierungskreisen (für genauere Angaben siehe Nummer 2.1 VwV FBS).

Verfahrensablauf

Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto im Serviceportal BW an:

  • Geben Sie den Standort der Einrichtung an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:
    • Den Online-Antrag, falls Sie Fördermittel beantragen möchten
    • Den Online-Mittelabruf, falls Sie den Zuwendungsbescheid schon erhalten haben und sich nun die Fördermittel auszahlen lassen möchten
    • Den Online-Verwendungsnachweis inklusive Statistik, falls Sie im Vorjahr Fördermittel erhalten haben
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Bei Antragstellung ist im Upload-Bereich zusätzlich ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Organisations- und Stellenplan hochzuladen.
  • Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.
  • Sind alle förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid entweder per E-Mail versendet oder an Ihr service-bw-Postfach
  • Nach Erhalt des Bescheids können Sie den Mittelabruf (Auszahlung des Förderbetrages) ganz oder in Teilbeträgen über das hier hinterlegte Online-Formular beantragen und erhalten die Überweisung.
  • Nach Ablauf des Förderzeitraums (Kalenderjahr) ist der Verwendungsnachweis inklusive Statistik ebenfalls über das hier hinterlegte Online-Formular auszufüllen.

Fristen

Anträge: bis zum 31.03. jedes laufenden Jahres

Mittelabrufe: bis 30.11. jedes laufenden Jahres

Verwendungsnachweise: bis zum 31.03. des Folgejahres

Unterlagen

Nur für die Antragstellung:

  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Organisations- und Stellenplan

Die Vorlagen für diese Pläne finden Sie zum Download auf der Website des Sozialministeriums unter Ausbau Hilfesystem: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hier

Kosten

keine

Sonstiges

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Beratungseinrichtung befindet.

Freigabevermerk

06.03.2026 Regierungspräsidium Freiburg