Förderprogramme
Förderprogramme
Förderprogramme sind ein entscheidendes Instrument, um Projekte zu realisieren, Innovationen anzustoßen und unsere Gemeinde weiterzuentwickeln.
Hier erfahren Sie alles Wichtige über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Unsere Gemeinde engagiert sich aktiv dafür, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Unternehmen bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehören vielfältige Förderprogramme, die verschiedene Bereiche abdecken.
Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zu den verfügbaren Förderprogrammen, den Voraussetzungen für eine Förderung und wie Sie von diesen Programmen profitieren können. Wir sind davon überzeugt, dass Förderung ein Schlüssel zur Stärkung unserer Gemeinschaft ist und dazu beiträgt, die Lebensqualität in unserer Gemeinde kontinuierlich zu verbessern.
Gemeinsam können wir die Zukunft unserer Gemeinde gestalten und positive Veränderungen vorantreiben.
LEADER Mittlere Alb e.V
Sie haben Ideen – wir fördern! Gemeinsam für unsere Region.

Was ist LEADER?
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume. Das Programm ermöglicht regionalen Akteuren, die Entwicklung ihrer Region aktiv mitzugestalten. Für die Umsetzung des Programms wurde durch Bürger, Vereine, Verbände, Kommunen und Institutionen der Region die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb gegründet. Bis Ende 2020 stehen der Region rund 2,8 Mio. Euro EU-Mittel für die Förderung von Projekten zur Verfügung.
Weitere Informationen
LEADER-Aktionsgebiet Mittlere Alb
Das LEADER-Aktionsgebiet Mittlere Alb besteht aus 20 Kommunen aus den Landkreisen Reutlingen, Esslingen, Sigmaringen sowie dem Alb-Donau-Kreis.
Förderung von Projekten
LEADER unterstützt mit EU-Fördermitteln innovative und kreative Projekte zur Stärkung unserer ländlichen Region.
Wer wird gefördert?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Vereine und Verbände, Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler.
Wie wird gefördert?
Projektträger erhalten Zuschüsse, diese variieren zwischen 30 % und 90 %.
Gefördert werden Projekte, die im LEADER-Aktionsgebiet umgesetzt werden, mindestens einem der Förderschwerpunkte aus dem Regionalen Entwicklungskonzept zugeordnet werden können und die Kostenobergrenze von 600.000 Euro (netto) nicht überschreiten.
Förderschwerpunkte
- Lebenswerte Dörfer
Orte attraktiver gestalten, Nah- und Grundversorgung sichern und verbessern, Mobilitätsangebote stärken und entwickeln - Soziales und kulturelles Leben
Soziale Angebote und Strukturen verbessern, kulturelle Angebote fördern - Regionale Wirtschaft
Ausbildungs- und Bildungsangebote sichern, kleine Unternehmen und Freiberufler stärken, Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen verbessern
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2024
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Weitere Informationen
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neu ist die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.08.2023 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an die Gemeinde Zwiefalten, Herrn Dominic Sturz, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Zwiefalten den 15.06.2023